Durch einen Unfall oder aufgrund von Krankheit oder Alter die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können- kein schöner Gedanke. Beruhigend wenn man dann weiß, dass eine nahestehende, vertraute Person da ist, die Alles im eigenen Sinn erledigen kann. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder von uns handlungsfähig ist. Dies ist auch notwendig, da wir im Laufe eines Tages unzählige kleine und große Rechtshandlungen vornehmen- man geht einkaufen, hebt Geld bei der Bank ab, gibt seinem Arzt Anweisungen zur Behandlung. Vielleicht muss auch eine Immobilie verkauft oder belastet werden. Sobald man selbst diese Handlungen nicht mehr vornehmen kann, muss jemand anderes dies für den Betroffenen erledigen. Dies ist entweder ein gerichtlich bestellter Betreuer, oder eine von Ihnen selbst bestimmte Person, ein Generalbevollmächtigter. Der Generalbevollmächtigte ist befugt umfassend zu handeln- nicht nur im vermögensrechtlichen, sondern auch im persönlichen und medizinischen Bereich- er trifft alle Entscheidungen, die der Vollmachtgeber nicht mehr selbst treffen kann.
Lebensverlängernde Maßnahmen ja oder nein? Eine auch ethische Frage, die Sie nicht auf Dritte übertragen, sondern nach ausführlicher Überlegung und in vollem Bewusstsein treffen sollten.
Wir freuen uns, Sie persönlich über die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung zu informieren!