Das Familienrecht regelt das rechtliche Verhältnis von Ehegatten, Lebenspartnern und Verwandten zueinander. Dieses Verhältnis dauert zum einen oftmals „lebenslang“, zum anderen ist es anderes als bei Verträgen mit Außenstehenden ein emotionales. Viele Verträge und Rechtsgeschäfte im Bereich des Familienrechts bedürfen der notariellen Beurkundung: Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Lebenspartnerschaftsverträge, Adoptionsanträge und Vaterschaftsanerkenntnisse samt Sorgeerklärungen. Der Notar ist kraft Gesetzes zur Neutralität verpflichtet, hat also nicht die Interessen einer Partei wahrzunehmen, sondern ist Berater aller am Vertrag Beteiligten. Daher sind wir der kompetente und faire Berater im Bereich des Familienrechts.