Tod und Vermögensnachfolge

Art. 14 Grundgesetz garantiert das Recht zu vererben und Erbe zu werden. Ein schöner Gedanke in einem letzten Akt der Fürsorge sein Vermögen geliebten Menschen zuzuwenden, um diese versorgt zu wissen. Allerdings sind diesem Gedanken Grenzen gesetzt. Zum einen kennt das deutsche Recht den Pflichtteil, durch den nahe Verwandte im Falle Ihrer Enterbung finanziell am Nachlass beteiligt werden, zum anderen greift der Staat auf das bereits versteuerte Erbe ein zweites Mal im Rahmen der Erbschaftssteuer zu. Ich würde mich freuen, Ihre Gedanken im Rahmen einer rechtlich vorausschauenden Nachlassplanung Geltung zu verschaffen.