Geschenkt ist geschenkt! Dieses einfache Prinzip funktioniert bei der Schenkung von Immobilien, der sogenannten Überlassung, leider nicht. Es gibt viele Gründe eine Immobilie zu übertragen: Zur Ausnutzung steuerlicher Freibeträge, Verringerung des Haftungsrisikos, zur Beteiligung an dem in der Ehezeit erworbenen Vermögen, im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge, weil die Last und die Verantwortung für die Immobilie zu groß wird, oder tatsächlich als wirkliche Schenkung ohne Gegenleistung. So verschiedenartig die Motive zur Überlassung sind, so komplex ist auch der nach ausführlicher Besprechung anzufertigende Schenkungsvertrag- muss er doch oft die über lange Jahre hinweg zu erbringenden Gegenleistungen regeln. Wir unterstützen Sie dabei, meist in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, für Sie die ideale Lösung zu finden, damit die Freude für alle Beteiligten an dem Geschenk groß ist und bleibt!