Die Tätigkeit des Notars


Der Notar übt im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege ein öffentliches Amt aus, kraft dessen er im persönlichen und wirtschaftlichen Bereich Rechtsgeschäfte beurkundet oder Beglaubigungen vornehmen kann. Beurkundungspflichtig, d.h. „kein Weg vorbei an dem Notar“ sind viele Rechtsgeschäfte im Bereich

- Immobilienrecht

- Familienrecht

- Erbrecht und

- Gesellschaftsrecht.

 

Ich sehe meine Aufgabe darin, als Dienstleister beiden Vertragsteilen eine ausgleichende, umfassende und persönliche Rechtsberatung anzubieten. Mein Ziel ist es, nachdem wir gemeinsam für Ihr Vorhaben den maßgeschneiderten Vertragsentwurf erstellt haben, Ihnen diesen im Rahmen des Beurkundungsverfahrens so zu erläutern, dass Sie wirklich verstehen, was Sie unterschreiben.