Ehe und Partnerschaft-die Gemeinschaft fürs Leben?

Sie haben sich entschieden zu heiraten? Herzlichen Glückwunsch, der hoffentlich schönste Tag in Ihrem Leben liegt jetzt vor Ihnen! Im Zusammenhang mit der Eheschließung stellt sich oft die Frage, ob ein Ehevertrag notwendig ist. Auf diese einfache Frage gibt es leider keine einfache Antwort. Der Gesetzgeber hat die Rechtsfolgen der Eheschließung geregelt. Allerdings ist das Leitbild des Gesetzgebers immer noch die „lebenslange“ Ehe. Die Realität sieht aber ganz anders aus. Immer mehr Ehen werden geschieden. Daher empfiehlt es sich, sich im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs Gedanken darüber zu machen, ob die naturgemäß sehr allgemein gehaltenen gesetzlichen Vorschriften zum Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich zu Ihren speziellen Bedürfnissen passen, oder ob Sie vielleicht doch einen an Ihre konkrete Lebenssituation angepassten Ehevertrag abschließen wollen.

Egal wie Sie sich entscheiden, wir würden uns freuen, Sie kompetent informieren zu dürfen.