Der Traum von den eigenen vier Wänden

Immobilienrecht gehört zu einem Schwerpunkt im Tätigkeitsbereich des Notars. Alle deutschen Immobilien sind im Grundbuch verzeichnet, das von den örtlichen Amtsgerichten geführt wird. Eintragungen in das Grundbuch erfolgen nur aufgrund öffentlicher Urkunden, i.d.R. notarieller Urkunden, die Gewähr für fundiertes rechtliches Wissen und gute Beratung geben. Da Immobilien hohe Sachwerte verkörpern, ist hier eine persönliche Beratung unerlässlich. Wir würden uns freuen, Ihnen mit unserem Wissen kompetent zur Seite stehen zu dürfen!