Vermögen vererben

Der Gedanke an das eigene Ableben ist ein erschreckender, den man am liebsten sofort verdrängen möchte. Dennoch, die Einstellung „nach mir die Sintflut“ führt für die Hinterbliebenen oftmals zu Unsicherheit, Streit und Mühen. Ist nicht kraft Gesetzes ein Alleinerbe vorhanden, bildet sich eine sog. Erbengemeinschaft, die den Nachlass unter sich aufteilen muss. Das Vermögen muss bei Uneinigkeit der Erben durch teure Gutachter bewertet und notfalls zur Durchführung der Auseinandersetzung sogar zwangsversteigert werden. Unter Umständen fällt Erbschaftssteuer an, die bei einer durchdachten Nachlassplanung vermieden worden wäre. Ein kostspieliger Erbschein ist zu beantragen. Damit die Freude über das ererbte Vermögen erhalten bleibt, ist es wichtig, die Nachlassverteilung in einem einseitigen Testament oder einer bindenden Verfügung von Todes wegen (Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament) festzulegen. Ich würde mich freuen, Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch die Vorzüge einer notariellen Verfügung von Todes wegen darzustellen und – ggf. unter Hinzuziehung eines Steuerberaters- eine für Sie optimale Nachlassplanung zu gestalten.